Die Terminvereinbarung für ein Erstgespräch läuft über E-Mail oder telefonisch. Ein erstes Besprechen Ihres Anliegens ist dabei gut möglich.
Das Erstgespräch findet bei mir in der Psychologischen Praxis - Kurzgasse 3/17, 1060 Wien statt.
Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennen zu lernen sowie zu klären, ob ich für Sie und Ihr persönliches Anliegen die richtige Ansprechperson bin. Dabei können wir die Rahmenbedingungen einer klinisch-psychologischen Behandlung bzw. einer psychologischen Beratung klären und was Ihnen wichtig ist. Durch meine jahrelange Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen bin ich mit der psychosozialen Versorgungslandschaft in Wien und Umgebung gut vertraut und kann Sie bezüglich weiterer Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Klinikaufenthalt, psychiatrische Rehabilitation) ebenfalls beraten.
In der Anschlusseinheit werden wir gemeinsam weiter Ihre Ziele besprechen: Was soll sich für Sie durch die Beratung oder Behandlung verändern?
Bei einer klinisch-psychologischen Behandlung kann die Behandlungsdauer je nach Schwere der Symptomatik variieren. Zu Beginn empfehle ich wöchentliche Einzeltermine. Im Behandlungsverlauf kann sich die Frequenz unserer Termine verändern, je nachdem was Sie kurz- und langfristig an Unterstützung benötigen.
In Einzelfällen sind in Absprache nach dem Erstgespräch auch Hausbesuche, telefonische Termine oder Online-Termine (Video-Call) möglich. Gemäß der am 01.01.2025 in Kraft tretenden Bestimmung dürfen Berufsangehörige gesundheitspsychologische bzw. klinisch-psychologische Leistungen bei fachlich oder örtlich begründeter Notwendigkeit im Einvernehmen mit Patientinnen bzw. Patienten IT-gestützt (Informationstechnologie-gestützt) oder fernmündlich jeweils synchron audio- und videobasiert erbringen, sofern hierbei die Einhaltung aller Berufspflichten, der Verschwiegenheit sowie der bestmöglichen Barrierefreiheit im digitalen Raum gewährleistet ist.
Für das Erstgespräch nehme ich mir gerne 50 Minuten Zeit, die Kosten liegen bei € 70,-.
Alle weiteren Behandlungs- oder Beratungseinheiten dauern ebenfalls 50 Minuten und kosten pro Einheit € 95,-.
Ab 01.01.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung/Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.
Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. https://www.boep.or.at/download/65cca4223c15c86f58000053/__rztliche_Best__tigung.pdf
Diese reichen Sie gemeinsam mit der Honorarnote bei der zuständigen Sozialversicherung ein. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
Hier finden Sie alle aktuellen Informtionen kompakt zusammengefasst zum Thema Kostenzuschuss bei Klinisch-Psychologischer Behandlung:
https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen
https://www.boep.or.at/download/65f1f8363c15c847dc000027/Wege_zum_Kostenzuschuss-1.pdf
Und keine Sorge - wir besprechen im Erstgespräch selbstverständlich transparent sämtliche Abläufe der klinisch-psychologischen Behandlung!
Die Kosten für Psychologische Beratung werden derzeit nicht von den Gesundheitskassen übernommen. Manche privaten Zusatzversicherungen übernehmen das Honorar der klinisch-psychologischen Behandlung, bitte informieren Sie sich direkt bei der Versicherung.
Ab 01.01.2025 ist davon auszugehen, dass auch bei klinisch-psychologischer Online-Behandlung ein Kostenzuschuss möglich sein wird, was noch mit den zuständigen Krankenversicherungsträgern abgestimmt wird.
Die Behandlung bzw. Beratung findet in deutscher Sprache statt. Empfehlenswert für eine gute Kommunikation ist mindestens B1-Niveau, wobei auch vermehrt nonverbale Techniken einsetzbar sind. Nach Absprache ist auch Englisch möglich. Psychological treatment in English language is possible. Please contact me via e-mail or mobile phone.
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (gemäß § 37 PG 2013). Daher bin ich zur Geheimhaltung von anvertrauten Informationen (und Geheimnissen) verpflichtet. Lediglich bei Selbst- oder Fremdgefährdung tritt diese außer Kraft.
Absageregelung
Ich reserviere die Zeit für unser Gespräch exklusiv für Sie. Daher bitte ich Sie, vereinbarte Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Beim Nichteinhalten von Terminen sowie bei kurzfristigen Absagen verrechne ich das Honorar.